Herzlich willkommen im Rheinhafen Kehl. Wir sind bemüht, Ihren Aufenthalt bei uns so angenehm wie möglich zu gestalten.
Für Anregungen und Verbesserungsvorschläge haben wir immer ein offenes Ohr.
An- und Abmeldungen können direkt bei unserem Hafenmeister oder über unsere Telefonzentrale vorgenommen werden:
Hafenmeister
+49 7851 897-31
Telefonzentrale
+49 7851 897-0
Die Zahlungspflicht beginnt bei Wasserfahrzeugen mit Güterumschlag ab dem sechsten Tag nach Ablauf der gesetzlichen Lösch- und/oder Ladefrist, bei allen übrigen Wasserfahrzeugen oder schwimmenden Anlagen mit dem Tag des Einlaufens.
Das Hafenliegegeld bemisst sich wie folgt:
Hafenliegegeld wird nicht erhoben für:
• Wasserfahrzeuge und schwimmende Anlagen, die in Erfüllung wasserbaulicher oder hoheitlicher Aufgaben tätig sind;
• Bergungsgeräte und die dazugehörenden Boote, soweit sie im Hafengebiet eingesetzt sind;
• Wasserfahrzeuge bei Hochwasser oder Eisgang, maximal für die Dauer von 14 Tagen während einer Schifffahrtssperre;
• Güterschiffe, an denen auf hierfür zugewiesenen Liegeplätzen Reparaturarbeiten durchgeführt werden, höchstens jedoch für 30 Kalendertage.
Güterklasse I | 0,62 EUR/t |
Güterklasse II | 0,62 EUR/t |
Güterklasse III | 0,56 EUR/t |
Güterklasse IV | 0,56 EUR/t |
Güterklasse V | 0,38 EUR/t |
Güterklasse VI | 0,35 EUR/t |
Güterklasse VII (Sondertarif) * | 0,22 EUR/t |
* für gewöhnlichen Sand, Kies und Splitt (sämtlich unbearbeitet) - Bimssand und Bimskies fallen nicht hierunter
Aufnahme einer Doppeleiche an den Arbeitstagen Montag - Freitag, in der Zeit von 07:00 - 17:00 Uhr | 60,00 EUR |
Aufnahme einer Zwischeneiche | 30,00 EUR |
Für die Eichaufnahme während der Arbeitswoche außerhalb der Zeit von 07:00 - 17:00 Uhr wird ein Zuschlag berechnet in Höhe von | 20,00 EUR |
Für die Eichaufnahme über das Wochenende und an Feiertagen wird ein Zuschlag berechnet in Höhe von | 70,00 EUR |
Hausmüllcontainer für Schiffsführer stehen am Hafenbecken I vor unserem Umschlagbüro, Hafenstraße 28, zur Verfügung.
Stromtankstellen stehen am Container-Umschlagplatz II (Hafenbecken II) an der Wasserseite zur Verfügung.
Der Standort für Trinkwasserentnahme befindet sich am Hafenbecken I zwischen Werfthalle II und III.
Anmeldung vorab auf unserem Umschlagbüro, Hafenstraße 28.
Die Pauschalgebühr für Binnenschiffe beträgt 20,00 EUR incl. 7 % MwSt. pro Entnahme.
Für Personenschiffe beträgt die Gebühr 2,17 EUR/m³ netto zzgl. 7 % MwSt.