Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft, hat als Träger der Hafenverwaltung Kehl, Körperschaft des öffentlichen Rechts, gemäß § 14 der Satzung am 26. März 2013 den Beschluss gefasst, dass der vom Ministerrat am 08. Januar 2013 beschlossene Public Corporate Governance Kodex des Landes Baden-Württemberg für die Hafenverwaltung Kehl, Körperschaft des öffentlichen Rechts, verbindlich und in seiner jeweiligen Fassung von den Organen der Hafenverwaltung anzuwenden ist.